Es gibt noch viele weitere Versicherungsarten, deren Abschluss keine Pflicht ist, die sich aber trotzdem als sinnvoll erweisen können.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, nicht mehr wirksam gesetzlich abgesichert. Deshalb sollte man dieses Risiko privat versichern. Man kann entweder eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu einer Renten- oder Lebensversicherung abschließen. Wird der Versicherte berufsunfähig, erbringt die Versicherung ihre Leistung im Normalfall in Form einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist abhängig vom Eintrittsalter und Beruf des Versicherten, der Höhe der versicherten Rente und vom Gesundheitszustand des Versicherten.
- Ebenfalls sinnvol ist eine Reiserücktrittsversicherung ins Ausland. Je nach Anbieter einer Reiserücktrittsversicherung können die Leistungen sehr unterschiedlich sein.
- Rechtsschutzversicherung: Diese Versicherungsart sichert das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ab. Dies umfasst Anwaltsgebühren, Zeugengelder, Honorare für Sachverständige, Gerichtskosten und Strafkautionen. Damit die Versicherung leistet, muss der Rechtsschutzfall bereits eingetreten sein. Eine vorbeugende Rechtsberatung wird daher nicht von ihren Leistungen erfasst. Eine Rechtsschutzversicherung ist modular aufgebaut, sodass jeder genau den Schutz bekommt, den er benötigt. Am meisten verbreitet ist der Abschluss eines Verkehrsrechtsschutzes, der dann bei Rechtsschutzfällen in Verbindung mit dem Betrieb eines Kfz im Straßenverkehr leistet. Weitere Module sind z. B. der Berufsrechtsschutz, der Privatrechtschutz oder der Mieterrechtschutz.
- Hausratversicherung: Sie bietet Schutz für alle Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände eines Haushaltes. Abgesichert sind Elementarschäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm verursacht wurden, und Schäden, die durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus entstanden sind. Der Versicherungswert wird anhand einer Formel mit der Fläche der Wohnung berechnet. Zumeist werden 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt. Der Versicherungsbeitrag der Hausratversicherung wird anhand der Höhe der Versicherungssumme und der Lage der Wohnräume (für jede Region gibt es eine Risikoeinschätzung) berechnet.