Pflichtversicherungen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Verursacht der Führer eines Kraftfahrzeugs durch den Betrieb seines Kfz einem Dritten einen Schaden, z. B. durch einen Verkehrsunfall, so haftet diese Versicherung für die Schadensersatzansprüche, die der Dritte gegen den Kraftfahrzeugführer hat. Nach § 5 Pflichtversicherungsgesetz muss jeder Halter eines Kraftfahrzeugs dieses versichern. In Deutschland besteht hierbei der Kontrahierungszwang, das bedeutet, dass jeder Versicherer den Kfz-Halter aufnehmen muss. Den Abschluss eines Versicherungsvertrags kann die Versicherung nur unter sehr speziellen Bedingungen verweigern. Mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung sind folgende Schadensarten abgedeckt:
- Personenschäden (z. B. Genesungskosten bei Schädigung einer Person)
- Sachschäden (z. B. Schäden an anderen Kfz oder Objekten)
- Vermögensschäden (z. B. der Geschädigte hat durch die Verzögerung einen Vertragsabschluss verpasst)

Die Festlegung des Beitrags der Kfz-Haftpflichtversicherung obliegt dem Versicherungsunternehmen. Auf den festgelegten Beitrag wird der Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. Bei unfallfreier Fahrweise sinken die Beiträge dabei jährlich. Verursacht man einen Unfall, steigt der Beitrag an. Hauptkriterien für die Beitragsfestlegung sind die Typklasse des Fahrzeugs, die etwas über die durchschnittliche Häufigkeit eines Schadens aussagt, und die Regionalklasse des Zulassungsortes. Es gibt jedoch noch weitere Merkmale, durch die man als Versicherungsnehmer viel Geld sparen kann:
- die jährliche Fahrleistung
- das Alter des Fahrzeugs
- der Abstellplatz des Fahrzeugs
- die Einschränkung auf bestimmte Fahrer

Beim Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung sollte auch auf die Höhe der Deckungssumme geachtet werden. Sie ist die maximale Entschädigungsleistung, die im Schadensfall geleistet wird. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme beträgt 2,5 Millionen Euro für Personenschäden bzw. 500.000 Euro für Sachschäden. Üblich sind mittlerweile Summen bis zu 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dabei ist der Schaden pro geschädigte Person auf acht Millionen Euro begrenzt.

Eine weitere gesetzlich vorgeschrieben Versicherung ist die bereits erwähnte Sozialversicherung. Sie bildet das soziale Netz, das alle Personen vor sozialen Notlagen schützen soll. Arbeitnehmer sollen vor den wirtschaftlichen Nachteilen geschützt werden, die ihnen durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter oder Erwerbsunfähigkeit entstehen könnten. Menschen, die bei privaten Versicherungen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen angenommen werden würden, erhalten hier die Möglichkeit, sich trotzdem zu versichern. Es besteht in der Regel Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung Eine Befreiung ist meist für Selbständige und für ältere Arbeitnehmer möglich. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in Prozent des Bruttolohnes berechnet:
- 4,5% Arbeitslosenversicherung
- 19,9% Rentenversicherung
- 1,7% Pflegeversicherung (bei kinderlosen Arbeitnehmern: zusätzlicher Beitrag in Höhe von 0,25%)
- ca. 12% - 15% Krankenversicherung (Beiträge werden von der Krankenkasse festgelegt)

Die Rechtsschutzversicherung, ist keine Pflicht Versicherung, daher sollte man aufpassen wenn man als Student nicht dazu neigt seine BAfög Anträge unwahrheitsgemäß auszufüllen. Es ist schon lange kein Kavaliersdelikt mehr und wird schwer geahndet. Informationen zum BAfög Betrug finden Sie im Internet und vielen Magazinen.