Muss-Versicherungen

Die Privathaftpflichtversicherung ist keine gesetzliche Pflichtversicherung, sie kann freiwillig abgeschlossen werden. Trotzdem sollte jeder Mensch eine besitzen. Vor allem in Deutschland ist es wichtig, eine Privathaftpflichtversicherung zu haben, da es hier keine Begrenzung der Haftung von Privatpersonen gibt. Mit einer Privathaftpflichtversicherung kann sich der Versicherte gegen Ansprüche Dritter versichern. Sie tritt bei Schadensersatzansprüchen gegen den Versicherten ein und übernimmt die Rechtskosten für das Vorgehen gegen unbegründete Ansprüche. Die Voraussetzung für die Erbringung von Leistungen ist, dass die Ansprüche im privaten Bereich zustande gekommen sind. Sie dürfen also nichts mit einer geschäftlichen Tätigkeit zu tun haben. Versichert sind alle Schäden, die aus Haus- und Wohnungsbesitz, aus Sportausübung und Tierhaltung entstehen können.

Auch bei der Privathaftpflichtversicherung ist zu beachten, wie hoch die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden angeboten werden. Beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung sollte man im besten Fall auch den Leistungskatalog genau vergleichen. Folgende Risiken können meistens zusätzlich mit abgedeckt werden:
- Ausfalldeckung: die Privathaftpflichtversicherung leistet auch dann, wenn eigene Ansprüche gegen einen Dritten aufgrund einer fehlenden Versicherung nicht geltend gemacht werden können.
- Deckung für deliktunfähige Kinder: Die Versicherung tritt auch ein für Schäden, die durch ein Kind verursacht wurden, das noch unter 7 Jahre alt ist.
- Gefälligkeitsschäden: Entstehen Schäden, wenn ein Dritter dem Versicherten hilft (z. B. bei einem Umzug), dann ist der Anspruch normalerweise ausgeschlossen. Er kann aber zusätzlich versichert werden.

Vor allem Menschen, die eine Familie haben und eventuell auch noch Alleinverdiener sind, sollten auf jeden Fall eine Risikolebensversicherung besitzen. Dadurch sollen die Familienangehörigen für den Todesfall abgesichert werden. Oft werden noch nicht abbezahlte Wohnhäuser zur existenziellen Bedrohung für die Witwen. Mit einer Risikolebensversicherung wird das Risiko versichert, dass der Versicherungsnehmer zu Tode kommt. Diese Versicherungen gestalten sich zumeist als Summenversicherung. Das bedeutet, dass von vornherein ein fester Betrag als Versicherungsleistung festgelegt wird, die im Versicherungsfall an den Begünstigten ausbezahlt wird. Eine Risikolebensversicherung kann man auch mit fallender Versicherungssumme abschließen. Sie wird dann normalerweise zur Absicherung eines Darlehens mit kontinuierlicher Tilgung eingesetzt. Von Banken wird diese Versicherungsart oft auch als so genannte Restschuldversicherung als Bedingung für den Abschluss eines Darlehensvertrags angeboten.

Die Berechnung der Beitragshöhe zur Risikolebensversicherung richtet sich nach dem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers, der Laufzeit und Versicherungssumme. Erwirtschaftet die Versicherung Gewinne, so werden diese oft in Form einer Beitragsverrechnung an die Versicherten ausgeschüttet.