Versicherungen

Eine Versicherung ist eine privatwirtschaftlich organisierte Einrichtung, die kollektiv für viele Menschen ein bestimmtes Risiko übernimmt. Die versicherten Menschen bezahlen einen Versicherungsbeitrag in die Versicherung ein, der zuvor festgelegt wurde. Tritt bei ihnen ein Schadensfall ein, erhalten sie einen Schadensausgleich aus der Versicherung. Bei weitem nicht bei allen Versicherten tritt einmal ein Versicherungsfall ein, deshalb sind die der anderen Versicherungsmitglieder von der Versicherung bezahlbar. Das abgesicherte Risiko und der damit verbundene Umfang der möglichen Schäden werden im Vorfeld statistisch abgeschätzt, so dass die notwendigen Mitgliedsbeiträge in der richtigen Höhe berechnet werden können.

Die Versicherungen basieren auf dem Gesetz der großen Zahlen. Dieses steht dafür, dass bei einer größer werdenden Anzahl von gleichen Vorfällen der tatsächliche Eintritt absinkt. Das bedeutet für sinnvolle Versicherungen: je mehr Versicherte ein Versicherer hat, desto geringer wird das Risiko eines tatsächlichen Versicherungsfalls. Dies nennt man auch „Risikoausgleich im Kollektiv“. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass geringe finanzielle Mittel dafür notwendig sind, um alle Schäden abzudecken und die Versicherungsbeiträge werden für alle Beteiligten geringer. Es lassen sich sehr viele verschiedene Risiken absichern, die in mehrere Gruppen eingeteilt werden können. Biometrische Risiken beinhalten alle Risiken, die das Leben und den Lebensunterhalt eines Menschen betreffen. Kostenrisiken sind beispielsweise Gerichtskosten oder Krankheitskosten. Mit Schadensrisiken können alle möglichen Schadensarten am menschlichen Körper oder an Immobilien abgedeckt werden. Die Haftpflichtversicherung deckt Haftungsrisiken ab.


 

 

Die Versicherungsunternehmen werden von der Versicherungsaufsicht überwacht. Dies dient vor allem dem Schutz der Versicherten. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Versicherungsverträge mit den Versicherungsnehmern können formlos abgeschlossen werden, der Versicherer muss ihnen jedoch eine Original-Urkunde des Versicherungsvertrags übergeben. Diese Urkunde wird für gewöhnlich als Police oder Versicherungsschein bezeichnet.

Von den freiwilligen Individualversicherungen ist die gesetzliche Sozialversicherung abzugrenzen. Dabei handelt es sich um das soziale Sicherungssystem des Sozialstaats Deutschland. Jeder abhängig Beschäftigte ist in der Sozialversicherung pflichtversichert. Zur Sozialversicherung zählen die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung. Die Träger dieser Versicherungen sind die gesetzlichen und privaten Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesarbeitsagentur und die Berufsgenossenschaften. Die Versicherungsbeiträge werden nach der Höhe des Bruttoentgelts bemessen, jedoch nur bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze. (Oberhalb dieser tritt die Befreiung von der Versicherungspflicht ein und eine private Krankenversicherung kann sie versichern.) Was darüber hinaus geht, wird bei der Berechnung der Gesetzlichen nicht mehr berücksichtigt. Bis auf die Unfallversicherung, die komplett vom Arbeitgeber zu tragen ist, werden die Versicherungsbeiträge je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer entrichtet. Die Rechtsgrundlage für die Sozialversicherung sind die Sozialgesetzbücher. Für Angelegenheiten der Zusatzversicherung berät Sie der Experte Zahnversicherung.

 

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Lesen Sie hierzu auch den Zahnzusatzversicherung Warentest, der mit vielen Details über die jeweilige Versicherung berichtiet. Wenn Sie ihre Altersvororge verkaufen möchten, sollten Sie sich vorher umfassend informieren.