Unter einer Umschuldung versteht man das Ablösen einer Kreditverpflichtung durch das Aufnehmen eines neuen Kredites. Ob der neue Kredit bei dem selben Kreditinstitut abgeschlossen wird wie der alte, oder bei einem anderen, spielt für die reine Begriffsdefinition keine Rolle. Am häufigsten kommt der Begriff der Umschuldung im Bereich der Immobilienfinanzierungen vor - Stichwort Ferienwohnung Ostsee. Die meisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich laufen über 20 Jahre, nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ist es aber möglich, den Kredit umzuschulden. Die Dauer einer solchen Zinsfestschreibung beträgt meistens 10 Jahre, aber auch längere und kürzere Laufzeiten sind durchaus möglich.
Viele Banken bieten ihren Kunden den Abschluss eines neuen Darlehensvertrages auch schon bis zu 24 Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist des alten Darlehens an. Mit einem solchen "Forward-Darlehen" hat der Kunde die Möglichkeit, sich aktuelle, evtl. sehr günstige, Marktzinsen heute schon für das neue Darlehen zu sichern. Eine Umschuldung während einer laufenden Zinsbindung ist grundsätzlich erst einmal nicht möglich. Es kann jedoch sein, dass ein Kreditinstitut sich bereit erklärt, einer vorzeitigen Ablösung der Kreditverpflichtungen zuzustimmen, dies allerdings meist nur dann, wenn eine besondere Härte vorliegt, z.B. Arbeitslosigkeit oder andere finanzielle Probleme. Paradoxerweise wird in einem solchen Fall allerdings eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung fällig die der Kunde zusätzlich erbringen muss.