Arbeitsplatzwechsel? Kein Problem!

Wer sich zu einer privaten Rentenversicherung wie die Rürup-Rente entschlossen hat und seinen Arbeitsplatz wechseln möchte, oder von einem Freiberuflichen-Status in ein Angestelltenverhältnis wechseln will, kann dies problemlos tun. Dann kann sich aber die Frage stellen: betriebliche oder private Altersvorsorge? Wer es sich leisten kann, der ist mit beiden Alternativen auf der sicheren Seite. Allerdings sollte bedacht werden, dass auch mit einer betrieblichen Altersvorsorge erhebliche Steuervorteile erzielt werden können. Das Finanzamt stellt nämlich die kompletten Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Die effektive Belastung durch den Beitrag wird also gesenkt und die Altersvorsorge oft bis zu 50 % vom Staat gesponsert.

Trotzdem müssen auch die Nachteile beachtet werden. Zahlt der neue Arbeitgeber die Altersvorsorge der Angestellten aus eigener Tasche, kann der Versicherte bei einem erneuten Firmenwechsel die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge verlieren. Eine Ausnahme gilt in den Fällen, in denen eine Unverfallbarkeit der Ansprüche vertraglich geregelt oder wenn das 30. Lebensjahr vollendet wurde, oder wenn schon seit fünf Jahren eine Altersvorsorge besteht.