Fälschlicherweise kann die Rürup-Rente als eine zweite Riester-Rente dargestellt werden. Beide haben zwar die Subventionierung des Staats zum Vorteil, doch belohnt der Staat hier auf zwei verschiedenen Wegen: Die Subventionierung der Rürup-Rente erfolgt durch steuerliche Abszugsmöglichkeiten und nicht durch Zulagen vom Staat, wie es bei der Riester-Rente der Fall ist. Außerdem kann sich der Rentner mit der Riester-Rente eine einmalige Summe auszahlen lassen, währen das bei der Rürup-Rente, wie oben schon erläutert, nicht der Fall ist. Die Höhe der Auszahlung ist bei letzterer auf 30 Prozent der insgesamt fälligen Leistung beschränkt.
Die Rürup-Rente bietet einige nicht zu übersehend Vorteile. So ist das Vorsorgekapital, das angespart wurde, nicht pfändbar. Im Falle einer Arbeitslosigkeit und des Erhalts von Arbeitslosengeld II wird das für die Rürup-Rente gesparte Kapital also nicht berücksichtigt. Auch für Selbstständige bietet sie einen wichtigen Vorteil, da die Einzahlungshöhe sehr flexibel gestaltet werden kann. Die Beiträge können nämlich entweder in Form von festgelegten monatlichen Beiträgen oder am Jahresende als eine einmalige Zahlung überwiesen werden. Gerade Freiberuflern kommt diese Flexibilität zu Gute, da ihre Einkommensverhältnisse ebenfalls oft flexibler strukturiert sind. Dem zufolge ist es nicht verwunderlich, dass die Rürup-Rente ursprünglich auch nur für Selbstständige und Freiberufler gedacht war. Sie zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und können auch keine Riester-Rente abschließen. Somit gehören sie in die Hauptzielgruppe der staatlich geförderten Rürup-Rente. Mittlerweile ist diese staatliche geförderte Form der Rente aber auch für Besserverdienende sehr interessant. Diese Berufsschicht hat durch ihr hohes Einkommen oft eine besonders hohe steuerliche Belastung, die sie durch die steuerlichen Vorteile, die die Rürup-Rente gewährleistet, geringfügiger halten können.