Für die Berechnung der jährlichen Zuschüsse muss erstmal festgehalten werden, dass es eine maximale Fördersumme und dass dem Sparer neben dem eigenen Zuschuss auch Geld für eventuell vorhandene Kinder zustehen.
Der maximale Zuschuss beträgt 154,00 € für einen selber, bei Ehepartnern 308,00 € und zusätzlich gibt es noch für jedes Kind maximal 185,00 € dazu. Zuschüsse für ein Kind bekommt man genau dann, wenn man im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld für das Kind erhalten hat.
Um in den Genuss der vollen staatlichen Förderung zu gelangen, muss man einen jährlichen Beitrag in die Riester Rente von derzeit 3 % (ab 2008 dann 4 %) seines Jahreseinkommens einzahlen. Berechnungsgrundlage ist dabei das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen vom Vorjahr.