Was ist die Riester Rente und wer profitiert davon?

Der Blick auf die Aussichten in der gesetzlichen Rentenversicherung und der einem dadurch im Ruhestand zur Verfügung stehende monatliche Betrag aus dieser Rentenversicherung zeigt einem mehr als deutlich, dass wohl niemand auf die private Altersvorsorge verzichten kann, wenn er einen gewissen Lebensstandard im Alter erreichen oder zumindestens halten möchte. Da die Regierung das natürlich auch mitbekommt und den Bürger dazu animieren möchte, selbst für einen Ruhestand ohne finanzielle Engpässe vorzusorgen, gibt es verschiedene staatlich geförderte Altersvorsorgen, von denen eine die sogenannte Riester Rente ist.

Diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge besteht seit 2002 und trägt den Namen des damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester, der maßgeblich an der Einführung dieser staatlichen Förderung beteiligt war.

Der Staat fördert diese Variante der Vorsorge, indem er jährlich Zuschüsse zahlt, die dem laufenden Vertrag zugeführt werden und so das angesparte Guthaben vergrößern. Man kann die eigenen Beiträge in diese Altersvorsorge auch in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt ist in diesem Fall dafür zuständig, automatisch zu prüfen, ob der Sparer dadurch größere Vorteile erlangen würde, als wenn er die Zulagen erhält.

 

 

Info Riesterrente:
1. rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
2. rentenversicherungspflichtige Selbständige
3. Bezieher von Krankengeld
4. Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II
5. Kindererziehende
6. Wehr- und Zivildienstleistende
7. nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
8. sowie die Ehepartner der oben genannten Personengruppen


Damit die Förderung wirklich nur ein Zuschuß für die Altersvorsorge darstellt und nicht irgendwelche Ausgaben unterstützen möchte, ist bei der Riester Rente von vornherein festgelegt, dass die Auszahlung des Vertragsguthabens nicht vor dem Ende des 60. Lebensjahres stattfinden und gleichzeitig auch nur als lebenslange Rentenzahlung erfolgen kann. Eine Einmalzahlung des Gesamtkapitals ist also nicht möglich. Eine Ausnahme ist die Möglichkeit, eine Entnahme aus dem angesammelten Guthaben zu tätigen, die zur Finanzierung von Wohneigentum verwendet wird, aber innerhalb von zwei Jahren wieder zurückgeführt werden muss.

Ebenso ausgeschlossen ist die Möglichkeit, den Vertrag zu übertragen, zu vererben und zu beleihen. Bei längerer Arbeitslosigkeit und dem Eintreten von Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II (ALG II) wird das in einer Riester Rente angesammelte Guthaben nicht bei der Ermittlung des Vermögens berücksichtigt und bleibt somit auf jeden Fall unangetastet.