Wechsel zwischen PKV und Gesetzlicher KV

Da die Leistungen der einzelnen Krankenkassen zum größten Teil identisch sind, die monatlichen Beitragszahlungen aber oft grassierend variieren, kann ein Wechsel der Krankenversicherung durchaus von Vorteil sein.

Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist aber nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer ein Einkommen von mehr als € 47.770,-- jährlich oder € 3.975,-- monatlich inkl. Sondervergütungen vorzuweisen hat.

Gesetzlich Versicherten, die nicht über dieses Jahreseinkommen verfügen, bleibt aber die Möglichkeit, sich über eine Krankenzusatzversicherung entsprechen rückzuversichern.

Eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge ist ein Kündigungsgrund und kann den Wechseln in eine andere gesetzliche Krankenversicherung, in die Private Krankenkasse oder in eine andere Private Krankenkasse begründen.

Der Wechsel in eine andere Krankenkasse sollte aber wohl überlegt sein, denn die von einer Krankenversicherung bislang angelegten Altersrückstellungen gehen sodann verloren.