Gesetzliche und PKV im Vergleich

Gesetzliche Krankenkassen haben den Vorteil, dass die Ehepartner und auch die Kinder, die über kein eigenes Einkommen verfügen, kostenlos mitversichert werden. Außerdem sind keine Wartezeiten gegeben, wenn ein Versicherter in eine andere Krankenkasse oder in eine Private Krankenversicherung wechseln möchte. Bei längerer Krankheit, über einen Zeitraum von sechs Wochen hinaus, entfällt die Beitragszahlungspflicht. Unter Umständen gewährt die Gesetzliche Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Erkrankung eines Kindes nach Krankenbehandlung dem Versicherten Krankentagegeld. Unter bestimmten Bedingungen wird sogar eine Haushaltshilfe gestellt. Die Gesetzliche Krankenversicherung gewährt Mutterschaftsgeld und trägt die Kosten von Vorsorgekuren für Mütter. Gesetzliche Krankenkassen rechnen direkt mit Krankenhäusern und Ärzten ab. Es ist sogar eine Härtefallregelung möglich. Sollte eine Klage vor dem Sozialgericht wegen eines Widerspruchsbescheides einer Krankenkasse notwendig sein, so ist diese für die Versicherten kostenfrei.

Klarer Nachteil der Gesetzlichen Krankenversicherung aber ist die gegebene Einschränkung der Tarifwahl. Einem Versicherten ist es nicht möglich, eine individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes zu erlangen. Die Beiträge stehen fest, da sie einkommensabhängig sind. Für einen alleinstehenden Versicherten sind die Beitragsabrechnungen einer Gesetzlichen Krankenversicherung daher äußerst unvorteilhaft. Ist erst eine Krankenkasse gewählt, ist man für 18 Monate an sie gebunden. Eine Behandlung kann nur durch Kassenärzte und -zahnärzte erfolgen. Sollte ein Versicherter in stationäre Behandlung kommen, hat dieser nur einen Anspruch auf die Regelleistungen. Bei Auslandsaufenthalten werden nur sehr wenige, teilweise sogar gar keine, Kosten übernommen. Die Auslandsrücktransportkosten werden nicht übernommen. Für Medikamente oder Heilmittel muss der Versicherte regelmäßig Zuzahlungen leisten. Transportkosten werden nur teilweise übernommen. Heilpraktikergebühren muss der Versicherte selbst tragen. Die Zuzahlungen bei Zahnersatz sind äußerst gering.

Die Private Krankenversicherung hingegen bietet eine individuelle Beitragsgestaltung an, den. Es wird ein Tarif gewählt, der auf die Bedürfnisse des Versicherten zugeschnitten ist, Basistarif Krankenversicherung. Ein Alleinstehender mit hohem Einkommen zahlt meistens deutlich geringere Beiträge als in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Versicherte hat die freie Arztwahl und wird als Privatpatient behandelt. Die stationäre Behandlung erfolgt im Einzelbettzimmer. Nach Wunsch kann sich der Versicherte nur durch den Chefarzt (tarifbedingt) behandeln lassen. Je nach Tarif werden die Heilpraktikerkosten vollständig übernommen. Die Übernahme der Kosten für Zahnersatz ist je nach Tarif entsprechend hoch. Sofern Leistungen seitens der Privaten Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen wurden, besteht die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung. Tarifbedingt besteht ein weltweiter Krankenschutz.

Nachteil der Privaten Krankenversicherung ist allerdings, dass Vorerkrankungen zu Ausschlüssen und Risikozuschlägen führen können. Weiterhin muss jedes Familienmitglied einen eigenen Monatsbeitrag bezahlen. Des Weiteren müssen die Beiträge auch dann fortgezahlt werden, wenn eine Krankheit länger als sechs Wochen andauert. Ein Wechsel in der Krankenversicherung ist unter Umständen nur mit Einschränkungen möglich, z. B. aufgrund von Vorerkrankungen. Die Beiträge müssen auch dann weiter gezahlt werden, wenn sich die/der Versicherte in Mutterschafts- oder Erziehungsurlaub befindet. Es ist möglich, dass eine Summenbegrenzung von der Privaten Krankenversicherung für Zahnersatz innerhalb der ersten Jahre festgesetzt wird. Die Unterkunftskosten für Kuraufenthalte werden grundsätzlich nicht gezahlt. Es kann eine drei- oder achtmonatige Wartezeit vorherrschen, wenn die ärztlichen Untersuchen nicht durchgeführt wurden oder keine Vorversicherung vorliegt. Tarifbedingt werden die Auslandsrücktransportkosten nicht übernommen. Des Weiteren müssen Rechnungen in einem bestimmten Rahmen im Voraus gezahlt werden. Sollte eine Rechtsstreitigkeit vor dem Zivilgericht notwendig sein, ist diese kostenpflichtig. Ein PKV Vergleich sollte immer erfolgen.

Der soziale Auftrag der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, den vollen Versicherungsschutz - ob bei Unfall oder Krankheit - paritätisch (finanziert von Versicherten und Arbeitgebern) zu gewährleisten. Die Beitragsfinanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt daher im Umlageverfahren. Die Private Krankenversicherung funktioniert hingegen durch Kapitaldeckung.