Gesetzliche Krankenkassen haben den Vorteil, dass die Ehepartner und auch die Kinder, die über kein eigenes Einkommen verfügen, kostenlos mitversichert werden. Außerdem sind keine Wartezeiten gegeben, wenn ein Versicherter in eine andere Krankenkasse oder in eine Private Krankenversicherung wechseln möchte. Bei längerer Krankheit, über einen Zeitraum von sechs Wochen hinaus, entfällt die Beitragszahlungspflicht. Unter Umständen gewährt die Gesetzliche Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Erkrankung eines Kindes nach Krankenbehandlung dem Versicherten Krankentagegeld. Unter bestimmten Bedingungen wird sogar eine Haushaltshilfe gestellt. Die Gesetzliche Krankenversicherung gewährt Mutterschaftsgeld und trägt die Kosten von Vorsorgekuren für Mütter. Gesetzliche Krankenkassen rechnen direkt mit Krankenhäusern und Ärzten ab. Es ist sogar eine Härtefallregelung möglich. Sollte eine Klage vor dem Sozialgericht wegen eines Widerspruchsbescheides einer Krankenkasse notwendig sein, so ist diese für die Versicherten kostenfrei.
Klarer Nachteil der Gesetzlichen Krankenversicherung aber ist die gegebene Einschränkung der Tarifwahl. Einem Versicherten ist es nicht möglich, eine individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes zu erlangen. Die Beiträge stehen fest, da sie einkommensabhängig sind. Für einen alleinstehenden Versicherten sind die Beitragsabrechnungen einer Gesetzlichen Krankenversicherung daher äußerst unvorteilhaft. Ist erst eine Krankenkasse gewählt, ist man für 18 Monate an sie gebunden. Eine Behandlung kann nur durch Kassenärzte und -zahnärzte erfolgen. Sollte ein Versicherter in stationäre Behandlung kommen, hat dieser nur einen Anspruch auf die Regelleistungen. Bei Auslandsaufenthalten werden nur sehr wenige, teilweise sogar gar keine, Kosten übernommen. Die Auslandsrücktransportkosten werden nicht übernommen. Für Medikamente oder Heilmittel muss der Versicherte regelmäßig Zuzahlungen leisten. Transportkosten werden nur teilweise übernommen. Heilpraktikergebühren muss der Versicherte selbst tragen. Die Zuzahlungen bei Zahnersatz sind äußerst gering.
Die Private Krankenversicherung hingegen bietet eine individuelle Beitragsgestaltung an, den. Es wird ein Tarif gewählt, der auf die Bedürfnisse des Versicherten zugeschnitten ist, Basistarif Krankenversicherung. Ein Alleinstehender mit hohem Einkommen zahlt meistens deutlich geringere Beiträge als in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Versicherte hat die freie Arztwahl und wird als Privatpatient behandelt. Die stationäre Behandlung erfolgt im Einzelbettzimmer. Nach Wunsch kann sich der Versicherte nur durch den Chefarzt (tarifbedingt) behandeln lassen. Je nach Tarif werden die Heilpraktikerkosten vollständig übernommen. Die Übernahme der Kosten für Zahnersatz ist je nach Tarif entsprechend hoch. Sofern Leistungen seitens der Privaten Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen wurden, besteht die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung. Tarifbedingt besteht ein weltweiter Krankenschutz.