Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung kann von allen Personen genutzt werden, die gesetzlich nicht verpflichtet sind, sich der Gesetzlichen Krankenversicherung unterzuordnen. Arbeitnehmer und Angestellte können sich nur dann privat versichern, wenn sie über ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als € 47.770,-- oder ein monatliches Bruttoeinkommen von € 3.975,-- verfügen. Sondergehälter tragen zu diesem Gesamteinkommen bei. Völlig einkommensunabhängig versichern lassen können sich Beamte und Beamtenanwärter, Selbstständige und Freiberufler (ausgenommen sind einige Handswerksmeister und Künstler) sowie Ärzte im Praktikum.

Einige Private Krankenversicherungsträger bieten sogar spezielle Tarife für Ärzte an. Ebenfalls werden gesonderte Tarife für Existenzgründer angeboten.

Durch eine zu vereinbarende Selbstbeteiligung kann die Beitragshöhe zusätzlich niedrig gehalten werden.