Leistungen einer Krankenversicherung

Die Leistungen, die von den Gesetzlichen Krankenkrassen angeboten werden, sind gesetzlich vorgeschrieben.

Hiernach müssen sie die Kontrolluntersuchungen zur Früherkennung und Verhütung von Krankheiten übernehmen. Hierzu gehören auch die Standardimpfungen. Therapien schwerer und langwieriger Krankheiten sowie die Behandlung von Unfällen und deren Nachsorge haben sie ebenfalls zu tragen.

Der Haus- oder Facharzt ist frei wählbar, sofern er mit den Gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeitet. Hierfür fällt allerdings eine Praxisgebühr in Höhe von € 10,-- pro Quartal an. Bei Arztbesuchen auf Überweisung entfällt diese Gebühr.

Bei einem stationären Aufenthalt tritt die Gesetzliche Krankenversicherung für allgemeine Pflegeleistungen ein. Die Unterbringung erfolgt in einem Mehrbettzimmer. Hierbei fällt für die Versicherten ein Eigenanteil von € 10,-- pro Tag für max. 28 Tage im Jahr an. Alle Versicherten unter 18 Jahren müssen diesen Eigenanteil noch nicht tragen.

Medikamentengebühren übernimmt ebenfalls die Versicherung. Allerdings müssen diese Medikamente vom Arzt verschrieben worden sein und dürfen nicht frei verkäuflich sein. Der Versicherte hat einen Eigenanteil in Höhe von 10 % (mindestens € 5,--; höchstens € 10,--) zu tragen.

Krebsvorsorgeuntersuchungen werden bei Frauen ab dem 20. Lebensjahr und bei Männern ab dem 45. Lebensjahr übernommen.

Heilmittel wie Krankengymnastik oder Sprachtherapie werden ebenfalls übernommen. Hier besteht aber ein Eigenanteil von 10 % der Kosten. Alle Versicherten über 18 Jahre zahlen zusätzlich € 10,-- pro Verordnung.

Es besteht ein Anspruch aufs Hilfsmittel, soweit sie von einem Arzt verordnet werden und nicht als Gegenstände des täglichen Lebens deklariert werden können. Hierunter fallen u. a. Rollstühle, Prothesen oder Hörgeräte in einfacher Ausführung. In vielen Fällen gelten hier auch Festbeträge, bis zu deren Grenze eine Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung erfolgt. Bei Hilfsmitteln wie Einlagen, Kompressionsstrümpfen oder Bandagen muss der Versicherte einen Eigenanteil in Höhe von 20 % zahlen.

Bei Kindern unter 12 Jahren kann der Versicherte im Krankheitsfall des Kindes zehn Arbeitstage im Hause verbringen, um das Kind zu pflegen. Die Gesetzliche Krankenversicherung gewährt für diesen Fall Kinderkrankengeld.

Zahnbehandlungen übernimmt die Krankenkasse ebenfalls. Zahnersatz aber wird befundabhängig mit festen Beträgen bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses beträgt etwa die Hälfte der so genannten Standardtherapie.

Die Fahrtkosten von Versicherten, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind - so z. B. bei Blinden oder Gehbehinderten - werden ebenfalls erstattet.

Im Zeitraum von vier Jahren kann eine dreiwöchige Kur in Anspruch genommen werden. Diese wird aber nur unter der Voraussetzung bewilligt, dass einer drohenden Behinderung vorgebeugt wird, eine Behinderung beseitigt wird oder um eine Besserung zu erreichen bzw. eine Verschlechterung zu verhindern. Die Behandlungskosten werden für diesen Fall voll übernommen. Die Unterbringung und die Verpflegung können u. U. bezuschusst werden.

Eine stationäre Kur kann dann bewilligt werden, wenn eine ambulante Kur nicht mehr ausreicht. Sollte dies der Fall sein, so übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse auch die Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Allerdings ist dann für die gesamte Dauer der Kur ein Eigenanteil von € 13,-- pro Tag fällig.

Eine notwendige Psychotherapie im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots wird bei allen zugelassenen Therapeuten übernommen.

Heilpraktikerbehandlungen übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung nicht. Alternative Heilmethoden werden aber von einigen Krankenkassen im Rahmen der Wirtschaftlichkeit gezahlt.

In einem EU-Staat besteht grundsätzlich Auslandskrankenschutz. Leistungen können dort ohne Rücksprache mit der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Allein Krankenhausbehandlungen erfordern eine Rücksprache. Die Kosten werden aber nur im Rahmen der hiesigen Verhältnisse übernommen. Der Rücktransport aus dem Ausland wird nicht gezahlt.

In den Leistungskatalog der Privaten Krankenversicherung fällt zusätzlich die freie Arztwahl, die Übernahme der Kosten inkl. Krankentagegeld für einen Krankenhausaufenthalt (sowohl stationär als auch ambulant) in einem Ein-Bett-Zimmer oder auch in einem Zwei-Bett-Zimmer, zahnärztliche Behandlungen und auch Zahnersatz, Behandlungen bei einem Heilpraktiker, Krankenschutz europaweit, sogar weltweiter Krankenschutz für die Dauer von zwei Monaten und die Rückerstattung von Krankenversicherungsbeiträgen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Dies gilt natürlciha auch für die Private Krankenversicherung für Beamte.

Die private Krankenversicherung ist damit für Besserverdiener, die ein empfindliches Immunsystm haben oder anderweitig gefährdet sind durchaus empfehlenswert.