Um sich vor Kreditausfällen zu schützen, müssen Kunden für bestimmte Kredite Sicherheiten bieten. Diese Sicherheiten müssen natürlich werthaltig sein, der Erlös muss also die Höhe des Darlehens decken.
In der Regel werden Dispositionskredite sowie Betriebsmittelkredite ohne die Stellung von Sicherheiten vergeben. Auch für Ratenkredite werden sie nicht benötigt.
Investitionsdarlehen werden meist durch die Sicherungsübereignung der finanzierten Maschine oder des Warenlagers besichert. Hierbei wird das Eigentum der Sache an den Kreditgeber, also die Bank, übertragen. Besitzer bleibt jedoch der Kreditnehmer. Sollte der Kunde jedoch in Zahlungsverzug geraten und muss der Kredit gekündigt werden, hat die Bank das Recht, die sicherungsübereigneten Gegenstände zu verkaufen.
Die Sicherungsübereignung wird in einigen Fällen auch beim Ratenkredit angewendet, und zwar wenn er direkt beim Autohändler zur Finanzierung eines Wagens verwendet wird. Dann wird als Sicherheit das Fahrzeug übereignet, welches die Bank bei Insolvenz des Schuldners verkaufen kann.
Für Baudarlehen wird als Absicherung immer die Eintragung einer Grundschuld auf das finanzierte Objekt notwendig. Die Höhe der Grundschuld sollte in Darlehenshöhe sein.
Um die Werthaltigkeit einer Grundschuld zu ermitteln, erstellen die Banken in der Regel eine interne Wertermittlung. Lediglich bei Darlehen, die bestimmte Höhen überschreiten (Bsp. ab EUR 500.000), ist ein externes Gutachten notwendig.