Kreditsicherung

Um sich vor Kreditausfällen zu schützen, müssen Kunden für bestimmte Kredite Sicherheiten bieten. Diese Sicherheiten müssen natürlich werthaltig sein, der Erlös muss also die Höhe des Darlehens decken.
In der Regel werden Dispositionskredite sowie Betriebsmittelkredite ohne die Stellung von Sicherheiten vergeben. Auch für Ratenkredite werden sie nicht benötigt.
Investitionsdarlehen werden meist durch die Sicherungsübereignung der finanzierten Maschine oder des Warenlagers besichert. Hierbei wird das Eigentum der Sache an den Kreditgeber, also die Bank, übertragen. Besitzer bleibt jedoch der Kreditnehmer. Sollte der Kunde jedoch in Zahlungsverzug geraten und muss der Kredit gekündigt werden, hat die Bank das Recht, die sicherungsübereigneten Gegenstände zu verkaufen.


Die Sicherungsübereignung wird in einigen Fällen auch beim Ratenkredit angewendet, und zwar wenn er direkt beim Autohändler zur Finanzierung eines Wagens verwendet wird. Dann wird als Sicherheit das Fahrzeug übereignet, welches die Bank bei Insolvenz des Schuldners verkaufen kann.
Für Baudarlehen wird als Absicherung immer die Eintragung einer Grundschuld auf das finanzierte Objekt notwendig. Die Höhe der Grundschuld sollte in Darlehenshöhe sein.
Um die Werthaltigkeit einer Grundschuld zu ermitteln, erstellen die Banken in der Regel eine interne Wertermittlung. Lediglich bei Darlehen, die bestimmte Höhen überschreiten (Bsp. ab EUR 500.000), ist ein externes Gutachten notwendig.

Der hier ermittelte Verkehrswert ist der Wert, der aktuell auf dem Immobilienmarkt der Region zu erzielen ist. Hiervon wird ein Sicherheitsabschlag von mindestens 20 % erhoben.
Die Eintragung wird notariell beurkundet und vom Grundbuchamt ins Grundbuch eingetragen. Man unterscheidet die Buch- von der Briefgrundschuld. Für letztere wird ein Grundschuldbrief ausgestellt, der der Bank ausgehändigt werden muss. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes kommt heute fast nur noch die Briefgrundschuld vor.
Mit Eintragung einer Grundschuld unterwirft sich der Eigentümer im Regelfall der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, sollte eine Kreditkündigung notwendig werden. Somit kann die Vollstreckung erfolgen, ohne ein separates Urteil zu haben.


Grundschulden sind rechtlich unabhängig von der zugrunde liegenden Forderung. Daher stellen Banken immer eine Sicherheitenzweckerklärung aus, in der festgelegt wird, für welche Darlehen die Grundschuld haftet.
Sollte eine Grundschuld aufgrund des Verkehrswertes der Immobilie als Sicherheit nicht ausrechen, muss der Darlehennehmer Zusatzsicherheiten stellen. Dies kann entweder die Abtretung einer vorhandenen Kapitallebensversicherung oder aber die Verpfändung von Guthaben sein.
Beide Sicherheiten werden von Banken sehr gern genutzt, da sie zu 100 % verwertet werden können. Ein Abschlag ist daher nicht notwendig.
Auch die Verpfändung von Wertpapieren ist eine mögliche Sicherheit. Da diese jedoch je nach Risikoklasse oft hohen Schwankungen unterliegen, müssen für die Bewertung der Sicherheit bei Aktien zum Beispiel Abschläge von 60 % des Depotwertes vorgenommen werden.