Der Hausfrauenkredit ist eine heute nicht mehr geläufige Form des bekannten Ratenkredites. Im Gegensatz zu den heutigen Verträgen war es bei derartigen Krediten nicht notwendig, dass beide Ehepartner unterschreiben. Wenn ein Partner ein festes Einkommen nachweisen konnte, konnte der andere Partner einen kleinen Kredit aufnehmen, beispielsweise zur Anschaffung von Wohnungseinrichtungen oder dergleichen.
Aufgrund dieser Tatsache oder auch aufgrund seiner häufigsten Verwendungsarten (Möbel, Einrichtungsgegenstände, etc) wurde der Kredit Hausfrauenkredit genannt.
Der klassische Hausfrauenkredit ging aber eines Tages in der Menge der Ratenkredite unter, sodass er heute nunmehr als Pseudonym für einen kleinen Ratenkredit gebraucht wird. Im Gegensatz zu früher ist es dabei heute auch notwendig, dass er Ehepartner den Vertrag entweder als Bürge mit unterschreibt, oder gleich als zweiter Kreditnehmer in den Vertrag einsteigt. Auf diese Weise sichert sich die Bank gegen finanzielle Verluste ab, bei der herkömmlichen Methode kam es nämlich immer wieder zu Problemen wenn Trennungen der beiden Ehepartner während der Kreditlaufzeit geschahen. Meist wurden die Kredite dann nicht mehr weiterbedient und die alleinige Kreditnehmerin oder der alleinige Kreditnehmer konnte nicht belangt werden da sie/er kein geregeltes Einkommen vorweisen konnte. Hochzeitssträuße für die oder den Liebsten.