Was und wer ist versichert?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Versicherungsfall eine monatliche Rente an den Versicherten, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Höhe der Berufsunfähigkeit und die Dauer der Zahlung kann jeder Versicherte selbst wählen und mit der Versicherung vereinbaren. Meist wird die Zahlung bis zum Eintritt ins Rentenalter, also bis 60 oder 65 Jahren, vereinbart.
Die monatliche Rente sollte im Idealfall mindestens über 75 % des aktuellen Nettogehaltes abgeschlossen werden, damit wirklich alle Kredite und finanziellen Verpflichtungen bedient werden können.
Zudem ist es ratsam, eine Versicherung mit Dynamik oder Nachversicherungsmöglichkeiten abzuschließen, denn im Laufe der Zeit kann die vereinbarte Rente durch Inflation nicht mehr ausreichen. So passt sich eine Versicherung mit Dynamik jährlich zu einem vereinbarten Satz (Bsp. 3 oder 5 %) an. Die Nachversicherungsmöglichkeit besteht meist bei Eintritt spezieller Ereignisse (Heirat, Geburt eines Kindes) und kann dann genutzt werden. Der Vorteil beider Varianten ist der Verzicht auf nochmalige Gesundheitsfragen, wenn die Versicherung erhöht wird.
Es gibt zudem Berufsunfähigkeitsversicherung, die ihre Auszahlungen nach der Höhe des Berufsunfähigkeitsgrades staffeln. Solche Staffelversicherungen zahlen zum Beispiel bei einer Berufsunfähigkeit von nur 25 % die halbe Berufsunfähigkeitsrente, die volle Rente wird hier meist erst bei einer Berufsunfähigkeit von 75 % gezahlt.
Es gibt Berufsunfähigkeitsversicherungen, die in Verbindung mit Krediten abgeschlossen werden können. Diese zahlen im Versicherungsfall keine monatliche Rente an die versicherte Person, sondern übernehmen die Kreditraten für einen vorher festgelegten Zeitraum (meist 12 Monate). Die Versicherung beginnt mit Kreditabschluss und endet bei vollständiger Tilgung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Personenversicherung, bei der lediglich die versicherte Person abgesichert ist. Die Leistungen werden auch nur gezahlt, sofern diese Person berufsunfähig geworden ist. Der Einschluss von Familienangehörigen ist in diesem Fall nicht möglich.
Zudem leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung nur im Fall der Berufsunfähigkeit. Verstirbt der Versicherungsnehmer bei einem Unfall, werden keine Leistungen gezahlt. Hierfür ist der Abschluss einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung sinnvoll, die auch mit der Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden können.