Gründe für den Abschluss

Immer mehr Menschen können ihren Beruf nicht mehr bis zur Rente ausüben, laut Statistiken sind dies heute bereits 25 %. Die Gründe hierfür sind vielseitig. Sie reichen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen über Rückenbeschwerden bis hin zu psychischen Erkrankungen. Nahezu jeder Berufsstand ist hiervon betroffen.
Wer aufgrund einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, muss mit hohen finanziellen Einbußen rechnen. So ist mitunter der Absturz bis hin zur Sozialhilfe die Folge, da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung den bisherigen Lebensstandard nicht mehr erhalten kann.


Der Grund: Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten seit dem 01.01.2001 nur noch Menschen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Alle anderen können nur noch die neue Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen.
Diese wird in drei Stufen, die sich nach dem Gesundheitszustand richten, ausgezahlt. So erhalten Menschen, die trotz ihrer Krankheit noch mehr als sechs Stunden arbeiten können, keine Leistungen vom Staat. Menschen, die zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können, erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente, erst ab einer Arbeitsleistung von unter drei Stunden wird die volle Erwerbsminderungsrente ausgezahlt.

Bei einem vorherigen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro beträgt die halbe Erwerbsminderungsrente ca. 419 Euro, die volle Erwerbsminderungsrente liegt bei ca. 837 Euro.
Des Weiteren gibt es bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente die Verweisbarkeit in andere Berufe. Kann also ein Dachdecker seinen Beruf aufgrund eines Bandscheibenvorfalles nicht mehr ausüben, kann er auch als Schreibkraft oder Pförtner vermittelt werden, um dort zu arbeiten.


Wer aus diesen Gründen privat vorsorgen möchte, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie zahlt im Versicherungsfall die vorher vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente monatlich aus. Die Leistungen werden, sofern vereinbart, bis zum Eintritt ins Rentenalter gezahlt.
Viele Versicherer verzichten bei ihrer Berufsunfähigkeit zudem auf die Verweisbarkeit. So kann also eine Friseurin, die aufgrund einer Allergie Arbeitsunfähig geworden ist, nicht als Sekretärin vermittelt werden.
Auch leistet die Versicherung bereits ab einer voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit von sechs Monaten, sofern diese vom Arzt bestätigt wurde.