Bei der Ermittlung der Versicherungsprämie spielen neben dem Geschlecht auch das Alter und die Berufsgruppe sowie eventuelle Vorerkrankungen eine Rolle. So muss ein Handwerker deutlich höhere Beiträge für den gleichen Versicherungsschutz aufbringen als ein Arzt, denn er arbeitet bei höherem Risiko. Die Höhe des Zuschlages je Berufsgruppe wird jedoch von jeder Versicherung unterschiedlich bewertet.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher möglichst frühzeitig abgeschlossen werden. Wie oben bereits erwähnt kann dies bereits mit 15 Jahren erfolgen.
Der Vorteil eines frühzeitigen Abschlusses ist, dass zu diesem Zeitpunkt nur ein geringes Risiko für eine Berufsunfähigkeit besteht, was von den Versicherungen mit einem geringen Beitrag honoriert wird. Weiterhin bestehen als Jugendlicher nur wenige oder gar keine Vorerkrankungen, die den Beitrag ansteigen lassen. So kann sich ein Schüler mit 15 Jahren bereits für 15 Euro pro Monat versichern und erhält hierfür im Falle einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente von 500 Euro. Ein weiterer Vorteil bei der Schülerversicherung ist das fehlende Berufsrisiko, was bei Auszubildenden bereits einkalkuliert werden kann.
Auch ist das Risiko für ältere Arbeitnehmer, zu erkranken, deutlich größer, denn sie haben deutlich weniger Kraft und können sich daher schneller verletzen. Auch heilen zum Beispiel Knochenbrücke oder andere Verletzungen nicht mehr so schnell wie bei jüngeren Menschen, was schneller und auch häufiger zu einer Berufsunfähigkeit führt.
Aus diesen Gründen zahlt eine Person, die mit 25 Jahren eine Versicherung abschließt, einen durchschnittlich 50% geringeren Beitrag als eine 40jährige Person.
Auf der anderen Seite zahlt ein junger Mensch natürlich deutlich mehr Beiträge, da der Zeitraum bis zur Rente deutlich länger ist. Dies wird von den Versicherungen ebenfalls berechnet.
Wer den Verlust seiner Beiträge bei Abschluss einer frühzeitigen Berufsunfähigkeit fürchtet, kann einen Tarif mit Beitragsrückgewähr abschließen. Die Versicherung legt hierfür einen Teil der Beiträge in Fonds an und zahlt diese dann bei Ablauf der Versicherung zurück, sofern der Versicherungsfall nicht eingetreten ist.