Außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung

Man kann seine Kfz-Versicherung bis zum 30. November diesen Jahres kündigen und zum 01.01.2011 eine neue, günstigere Versicherung abschießen. Allerdings ist das nicht möglich, wenn bei Versicherungen das Vertragsende nicht das Ende des Jahres ist. In vielfachen Fällen lohnt es sich, Vergleiche in der Kfz-Versicherung zu tätigen, da mit einem Versicherungswechsel teilweise die halbe Jahresprämie eingespart werden kann. Es gibt aber auch die außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung in folgenden Fällen:

Bei einem Fahrzeugwechsel ist es ohne Probleme möglich, die Versicherung zu wechseln, die neue Versicherungspolice bei einem neuen Versicherer gilt auch als Kündigung bei der alten Versicherung. Bei einer Beitragserhöhung besteht auch die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu kündigen. Meist kommt das Schreiben der Vesicherung mit der anstehenden Beitragserhöhung zum Jahresende. Auch dies rechtfertigt eine außerodentliche Kündigung. Ab dem Zeitpunkt vom Erhalt der Erhöhung hat der Versicherungsnehmer einen Monat Zeit, die Kündigung zu tätgen. Aber Vorsicht: Wenn mit der Prämienerhöhung gleichzeitig eine Erhöhung der Leistungen einhergeht, ist eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung in diesem Falle nicht möglich.

Ein Fall, in dem beide Seiten, sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer ein außerordentliches Kündigungsrecht besitzten, ist der Schadensfall. Wenn der Vesicherungsnehmer kündigt, bekommt er allerdings die Jahresprämie nicht zurück erstattet. Kündigt allerdings die Versicherung, bekommt der Versicherungsnehmer anteilig das Geld zurück. Wichtig ist, eine Kündigung immer schriftlich zu tätigen. Hier muss man auf Fristen achten, denn es zählt der Eingang des Schreibens und nicht der postalische Stempel. Des weiteren ist es immer ratsam, dies in Form eines Übergabe-Einschreibens zu machen. So ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.